MEHRWERTSTEUER ABGLEICH (CH)

Die eidgenössisch Mehrwertsteuer-Abteilung verlangt eine Prüfung, ob auch wirklich alle Erträge der eigenen Firma korrekt deklariert wurde. Dabei muss bewiesen werden, dass die MwSt-Umsätze auf den Rechnungen (Erträge) den Beträgen auf den Mehrwertsteuer-Konti der Finanzbuchhaltung entsprechen.

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EINSTELLUNGEN

Folgende Punkte müssen Sie beachten, damit möglichst keine Abweichungen entstehen:

      • Auf allen Artikeln, die man verkauft und in einer Kundenrechnung drin hat, muss IMMER ein korrekter Mehrwertsteuer-Satz zugewiesen sein. Das kann auch 0% sein. Es gibt Artikel, die vermeintlich keine MwSt haben (z.B. iTunes Karten, Gutscheine). Das ist streng genommen falsch, denn sie haben nicht "keine MwSt", sondern sie haben 0% MwSt, sind also MwSt-frei. Man muss also bei solchen Artikeln den 0%-MwSt-Satz hinterlegen. Somit wird der Umsatz solcher Artikel korrekt auf der MwSt-Auswertung korrekt ausgewiesen.
      • Man muss sich hüten in der Finanzbuchhaltung Erträge manuell zu buchen, ohne ein Mehrwertsteuersatz zu hinterlegen. Wir schlagen daher vor, möglichst alle Einnahmen über Kundenrechnungen zu buchen und nur die im System vorgegebenen Artikel zu verwenden. So passieren wesentlich weniger Fehler.
      • Bei der Erfassung einer Kredi Rechnung (Wareneinkauf) können wir ja die MwSt durch die Hinterlegung des korrekten Vorsteuer-MwSt-Satzes zurückfordern. Hier kann es passieren dass man aus versehen einen falschen MwSt-Satz erwischt. Wir schlagen deshalb vor, auch bei Lieferanten Rechnungen mit vorgefertigten "Aufwand-Artikeln" zu arbeiten, damit keine Fehler passieren.

 

KORREKTUREN

Eine Vergleichskontrolle des MwSt-Umsatzes gegenüber dem Ertragskonti-Umsatz durchzuführen gesetzlich notwendig. Wir gehen so vor, dass wir jeden Monat einzeln prüfen:

  • Erstelle unter >Buchhaltung >Auswertungen >Erfolgsrechnung drucken eine Erfolgsrechnung für den zu prüfenden monatlichen Buchungszeitraum.
  • Unter >Buchhaltung >Konten und Tabellen >Steuernkennzifferntabelle öffnen erstellt man die Auswertung zu den MwSt Umsätzen. Idealerweise stimmen die Summe der Umsätze der Ertrags-Konti mit der Summe der MwSt Umsätze der verschiedenen MwSt-Codes überein. Achtung, in Tryton werden in der Auswertung die MwSt-Umsätze und die effektiven MwSt-Beträge gleich untereinander aufgeführt. Es geht hier nur um die Umsätze, die wir zusammenrechnen müssen.
  • Wenn die Umsätze nicht übereinstimmen
    • Erstelle für jedes der Ertragskonti ein Kontoblatt und schaue, ob bei jeder Buchung ein MWST-Satz hinterlegt ist. Sonst fehlende Sätze korrigieren.
    • Falls das nichts nützt, geht es den harten Weg und wir müssen alle Buchungen beider Seiten vergleichen. Drucke unter >Buchhaltung >Auswertungen >Kontenblätter drucken die Buchungen pro Ertragskonti des jeweiligen Buchungszeitraums aus.
    • Auf der anderen Seite doppelklicke in der Kennzifferntabelle auf den jeweiligen MwSt Code. Es kommen nun alle Buchungen zum Vorschein. Stelle sicher, dass auch wirklich alle Buchungen angezeigt werden (allenfalls Suchlimitierung erhöhen). Erstelle und druck nun einen Export mit den Feldern:
      • Buchungszeile/Buchung/Name
      • Betrag
      • Buchungszeile/Effektives Datum
      • Buchungszeile/Partei/Name
    • Nun arbeite jedes Ertags-Kontoblatt von oben nach unten durch und prüfe, ob die Buchung auf der MwSt Umsatz Liste existiert und hake die Buchung auf beiden Formularen ab.
    • Jene Buchungen, die nur auf einem der Blätter existiert oder nicht den korrekten Betrag hat, müssen korrigiert werden.

 

ABSCHLUSS

Idealerweise prüft man bei einem Quartalsabschluss neben den Mehrwertsteuer-Umsätzen auch gleich Bankkonti und die Offenpostenlisten. Wenn diese 3 Punkte stimmen, schliesst man die geprüften Monat ab. Somit hat man eine gute Vorarbeit für den späteren Jahresabschluss.