GESCHÄFTEN IN DER SCHWEIZ

Hier beschreiben wir Ihnen ganz grob die wichtigsten Rahmenbedingungen, wenn eine Firma in der Schweiz tätig sein will.
Gerne unterstützen wir Sie bei weiteren Fragen und der optimalen Integration von tryton.cloud für Firmen in der Schweiz. Melden Sie sich über contact@tryton.cloud.
UNTERNEHMENSKONZEPT
Das Unternehmenskonzept beschreibt Ihre Firma.
- Ein Unternehmenskonzept von Hand geschrieben auf einem (1!) A4 Papier sollte für ein Startup reichen. Notiere die zentralen Ideen, die Kunden und woher das Geld kommt.
- Für ein detaillierteres Business Konzept empfehlen wir das "Business Model Canvas"
- Oder laden Sie hier unser Raster für einen Businessplan:
UNTERNEHMENSORGANISATION
Es empfiehlt sich die internen Prozesse von Beginn weg so strukturiert wie möglich aufzugleisen und durchzuführen. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung Ihrer Prozesse sehr gerne und greifen dabei auf langjährige Erfahrung und zahlreiche ERP-Implementierungen zurück.

STAATLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
JURISTISCHE PERSONEN
Vor dem Gesetzt tritt man als Firma auf. Diese Firma haftet bei Problemen. Die Firmen sind in einem der kantonalen Handelsregisterämter eingetragen
- AG - Aktiengesellschaft. Die Aktionäre bringen das Kapital, sind in der Regel anonym und haften nicht. Als offizielles Startkapital muss man 100'000 Franken bringen. Es fallen Notariatskosten an für Gründungsprozedere und -urkunden.
- GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafter bringen das Kapital, sind im Handelsregister eingetragen und können bei Grobfahrlässigkeit haften. Als offizielles Startkapital muss man 50'000 Franken bringen. Es fallen Notariatskosten an für Gründungsprozedere und -urkunden.
- Kollektivgesellschaft. Mehrere Privatpersonen tun sich zu einer Firma zusammen. Jeder haftet zusammen mit den anderen Teilhabern gemeinsam mit dem Privatvermögen. Es ist kein offizielles Startkapital nötig. Die Firma kann ins Handelsregister eingetragen werden.
- Einzelfirma - Eine Person eröffnet eine Firma. Sie haftet mit ihrem Privatvermögen. Es ist kein offizielles Startkapital nötig. Die Firma kann ins Handelsregister eingetragen werden.
HANDELSREGISTER EINTRAG
Wichtig (bei grösseren Firmen auch zwingen nötig) ist der Eintrag in eines der kantonalen Handelsregister. Bei der Zusammenarbeit mit anderen Firmen wird man gelegentlich nach diesem offiziellen Dokument gefragt.
- Achtung: Es gibt betrügerische Registrationsstellen die so tun, als seien sie eine offizielle Stelle.
- Zudem gibt es inoffizielle Registrationsstellen von Privatfirmen, Branchen und Verbänden. Die Einträge dort sind teilweise teuer und nicht nötig.
MEHRWERTSTEUER
Wie in anderen Ländern muss man den Kunden einen Mehrwertsteuersatz verrechnen (Umsatzsteuer) und kann andererseits die an die Lieferanten bezahlte Steuer (Vorsteuer) wieder abziehen. Die Differenz ist also das, was die eigene Firma als Mehrleistung erbracht hat und dieser "Mehrwert" muss sie versteuern.
- Es gibt in der Schweiz verschiedene Steuersätze. Einen Standardsatz von 8% und zwei davon abweichende Reduktionen für bestimmte Waren oder Branchen.
- An das eidgenössische Mehrwertsteueramt muss man pro Quartal eine Abrechnung einreichen. Ende Jahr macht man mit dem Jahresabschluss eine Schlussrechnung und zahlt eventuell einen Korrekturbetrag (oder erhält eine Gutschrift).
SOZIALVERSICHERUNGEN
Gewisse Anteile der Sozialversicherungen werden durch den Arbeitgeber andere durch den Arbeitnehmer bezahlt. Es gibt:
- AHV - Alters und Hinterbliebenen Versicherung
- IV - Invaliden Versicherung
- EO - Erwerbsersatz Ordnung (Mutterschaftsentgelt, Militärentgelt etc.)
- BVG - Berufliche Vorsorge (Arbeitnehmer sparen fürs Rentenalter)
- 3. Säule (Privates Sparen fürs Rentenalter)
STEUERN UND ABGABEN
- Unternehmenssteuern. Wenn man mit der Firma einen Gewinn ausweist, so muss die Firma davon einen Anteil Steuern bezahlen. Diese Steuern nehmen auf Grund des internationalen Umfeldes schweizerischer Firmen tendenziell ab.
- Arbeitnehmer Steuern. Arbeitnehmer geben einen Anteil ihres Lohns ab. Ein Teil dieser Steuern wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und bezahlt. Einen anderen Teil bezahlt man nach dem Einreichen der privaten Steuererklärung. Auch zahlt man Steuern auf sein Vermögen oder andere private Erträge. Hingegen kann man gewisse Ausgaben wieder abziehen. Je nach Familiensituation hat einen höheren oder tieferen grundlegenden Freibetrag, so dass man bei kleinem Einkommen weniger Steuern bezahlt.
- Andere Steuern und Staatsabgaben sind zu finden bei Benzin, Alkohol, Taback, Schürfrechten, Stempelabgaben, Registrierungen, Billag (Fernseh- und Radio-Abgabe), Suisa (Urheberrechte), Swico (Recycling), Abfall, Urheberrechte, Importzölle, etc.