GESCHÄFTEN IN DEUTSCHLAND

Hier beschreiben wir Ihnen ganz grob die wichtigsten Rahmenbedingungen, wenn eine Firma in Deutschland tätig sein will.
Gerne unterstützen wir Sie bei weiteren Fragen und der optimalen Integration von tryton.cloud für Firmen in Deutschland. Melden Sie sich über contact@tryton.cloud.
UNTERNEHMENSORGANISATION
Es empfiehlt sich die internen Prozesse von Beginn weg so strukturiert wie möglich aufzugleisen und durchzuführen. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung Ihrer Prozesse sehr gerne und greifen dabei auf langjährige Erfahrung und zahlreiche ERP-Implementierungen zurück.
JURISTISCHE PERSONEN
Vor dem Gesetzt tritt man als Firma auf. Diese Firma haftet bei Problemen. Siehe auch www.fuer-gruender.de
- AG - Aktiengesellschaft. Die Aktionäre bringen das Kapital, sind in der Regel anonym und haften nicht. Als offizielles Startkapital muss man 50'000 Euro bringen. Es fallen Notariatskosten an für Gründungsprozedere und -urkunden. Die AG wird in das Handelsregister eingetragen. Es ist eine doppelte Buchhaltung nötig.
- GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschafter bringen das Kapital, sind im Handelsregister eingetragen und können bei Grobfahrlässigkeit haften. Als offizielles Startkapital muss man 25'000 Euro bringen. Es fallen Notariatskosten an für Gründungsprozedere und -urkunden. Die GmbH wird in das Handelsregister eingetragen. Es ist eine doppelte Buchhaltung nötig. Buchhalterisch ist nur eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung nötig.
- GBR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mehrere Privatpersonen tun sich zu einer Firma zusammen. Jeder haftet zusammen mit den anderen Teilhabern gemeinsam mit dem Privatvermögen. Es ist kein offizielles Startkapital nötig. Es fallen Notariatskosten an für das Gründungsprozedere. Die Firma wird ins Handelsregister eingetragen werden.
- Einzelunternehmen - Eine Person eröffnet eine Firma. Sie haftet mit ihrem Privatvermögen. Es ist kein offizielles Startkapital nötig. Die Firma wird beim Gewerbeamt angemeldet.
- Freiberufler. Eine spezielle Art des Einzelunternehmens ist der "Freiberufler". Das sind zum Beispiel Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Apotheker, Heilpraktiker, Designer, Journalisten. Sie sind vom Staat mit Sonderrechten versehen und sind nicht beim Gewerbeamt verzeichnet und müssen keine Gewerbesteuern bezahlen. Der bei anderen Firmentypen vom Arbeitgeber bezahlte Anteil für die Sozialversicherungen, wird hier vom Staat übernommen.
HANDELSREGISTER EINTRAG
Grössere Firmen (AG, GmbH) sind im Handelsregister einzutragen. Bei der Zusammenarbeit mit anderen Firmen wird man gelegentlich nach dem entsprechenden offiziellen Dokument gefragt. Die Firma muss Bilanz und GuV (Gewinn und Verlustrechnung) jährlich einreichen.
- Achtung: Es gibt betrügerische Registrationsstellen die so tun, als seien sie eine offizielle Stelle.
- Zudem gibt es inoffizielle Registrationsstellen von Privatfirmen, Branchen und Verbänden. Die Einträge dort sind teilweise teuer und nicht nötig.
MEHRWERTSTEUER
Wie in anderen Ländern muss man den Kunden einen Mehrwertsteuersatz verrechnen (Umsatzsteuer) und kann andererseits die an die Lieferanten bezahlte Steuer (Vorsteuer) wieder abziehen. Die Differenz ist also das, was die eigene Firma als Mehrleistung erbracht hat und dieser "Mehrwert" muss sie versteuern.
- Es gibt in Deutschland verschiedene Steuersätze. Einen Standardsatz von 19% und einen reduzierten Satz von 7% für
- viele Nahrungsmittel, die Aufzucht und das Halten von Vieh und die Pflanzenzucht, Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker und bestimmte Zahnarztleistungen, Karten für Kulturereignisse Theater, Musikkonzerte oder Museen, Filmverleih und -vorführungen, Zirkusvorführungen, gemeinnützige Arbeit, der Betrieb von Schwimm- und Heilbädern oder Übernachtungen in Hotels.
- An das Finanzamt muss man in der Regel monatlich (teilweise auch quartalsweise) eine Abrechnung einreichen. Ende Jahr macht man mit dem Jahresabschluss eine Schlussrechnung und zahlt eventuell einen Korrekturbetrag (oder erhält eine Gutschrift).
SOZIALVERSICHERUNGEN
Gewisse Anteile der Sozialversicherungen werden durch den Arbeitgeber andere durch den Arbeitnehmer bezahlt. Es gibt:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
STEUERN UND ABGABEN
- Unternehmenssteuern (Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer). Wenn man mit der Firma einen Gewinn ausweist, so muss die Firma davon einen Anteil Steuern bezahlen.
- Arbeitnehmer Steuern (Einkommenssteuer). Arbeitnehmer geben einen Anteil ihres Bruttolohns ab. Oben drauf haben die Arbeitgeber schon einen Betrag bezahlt. Beide Steuern werden direkt vom Arbeitgeber errechnet und bezahlt.
- Andere Steuern und Staatsabgaben sind zu finden bei Benzin, Alkohol, Taback, Schürfrechten, Stempelabgaben, Registrierungen, Abfall, Urheberrechte, Importzölle, etc.