RECHNUNG ANNULLIEREN

Verschiedene Gründe bewegen einem dazu eine Kundenrechnung (oder Lieferantenrechnung) "löschen" zu müssen. Vielleicht hat sie Fehler drin oder man hat sich mit dem Kunden für eine Anpassung entschieden.
Bei Fragen melden Sie sich über contact@tryton.cloud.
ACHTUNG BUCHHALTUNG
Eine Rechnung, die ein Kunde erhalten hat, sollte aus buchhalterischen Gründen nicht mehr gelöscht werden können. Einerseits wissen wir nicht, ob der Kunde später doch die Originalrechnung bezahlt oder ob er die modifizierte Rechnung bezahlt. Andererseits werden beim Festschreiben der Rechnung buchhalterische Buchungssätze gebucht, die für die Mehrwertsteuer relevant sind. Würde man einfach löschen, so ergäben sich Fehler bei der Mehrwertsteuer-Abrechnung.
Eine festgeschriebene Lieferantenrechnung kann "annulliert" oder "gutgeschrieben" werden. Eine festgeschriebene Kundenrechnung kann aktuell nur "gutgeschrieben" werden.
VARIANTE 1: ANNULLIEREN
Wenn eine Lieferantenrechnung festgeschrieben wurde, so kann man sie annullieren. In diesem Fall wird auf der Rechnung ein zweiter Buchungssatz erzeugt, den Storno-Buchungssatz.
- Bei der Rechnung auf "Annullieren" klicken.
- Die Rechnung wird per Rechnungsdatum mit einer Gegenbuchung versehen und annulliert. Die Steuerbuchungen werden dabei berücksichtigt und auch zurückgebucht.
- Falls die Buchungsperiode, wo die Rechnung erstellt wurde, schon abgeschlossen ist, wird die Rechnung per heutigem Datum annulliert.
VARIANTE 2: GUTSCHREIBEN
Für eine Lieferantenrechnung oder Kundenrechnung kann man eine Gutschrift erstellen. Eine Gutschrift ist eine Art "negative Rechnung". Die Gutschrift kann man dann automatisch oder manuell mit der Rechnung verrechnen.
- Öffnen Sie die gutzuschreibende Rechnung
- Klicken Sie beim Funktionen-Symbol auf "Gutschrift erstellen"
- Aktivieren Sie im folgenden Dialog den Punkt "mit Verrechnung"
- Die Gutschrift wird nun erstellt, mit der Rechnung verrechnet und angezeigt.
- Die Gutschrift und die Rechnung stehen nun beide auf dem Status "bezahlt". Sie haben sich also "gegenseitig bezahlt".
INFO: Sie können auch die Gutschrift ohne den Punkt "mit Verrechnung" erstellen. So haben Sie die Möglichkeit die Gutschrift anders zu datieren und gegebenenfalls anzupassen (z.B. Mehrwertsteuer). Später können Sie dann die Gutschrift mit irgend einer unbezahlten Rechnung dieser Partei verrechnen unter >Partei >Symbol "Datensätze einer Beziehung" >Verbindlichkeiten/Forderungen.