RECHNUNGEN VON VERSICHERUNGEN

Rechnungen von Versicherungen sind nicht per se speziell, aber beim Rechnungsdatum kann man sich das Leben leichter oder schwieriger machen.

Es geht um Rechnungen von Versicherungen, die per Ende Jahr zugeschickt werden und das folgende Jahr betreffen.

      • Um Abgrenzungsbuchungen (Transitorische Aktiven) zu vermeiden, sollte man diese Rechnungen per 1.1. des Folgejahres erfassen.
      • Rechnungen mit Versicherungsperioden, die sich über mehrere Geschäftsjahre spannen, sollten vermieden werden.