SPEDITEUR RECHNUNG

Von den ausländischen Firmen bekommen wir Rechnungen ohne Mehrwertsteuer darauf. Unsere Spediteure, die uns Waren aus dem Ausland liefern, müssen dann die Ware am Zoll verzollen und die Mehrwertsteuer für die importierten Waren bezahlen.
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ERFASSUNG
Wir bekommen somit eine Rechnung der Speditionsfirma, wo der reine Mehrwertsteuer-Betrag uns weiterverrechnet wird.
Ein ähnlicher Fall: Wenn eine Versicherung einem Autoreparateur eine Reparatur bezahlt, so bezahlt sie auch nur den Betrag ohne Mehrwertsteuer. Wir bekommen dann vom Garagisten eine Rechnung für die Mehrwertsteuer (und ev. für einen Selbstbehalt).
Im folgenden Beispiel wird die Mehrwertsteuer durch das Zollamt verrechnet und betrifft Warenlieferungen (Möbel, Software auf CD, ...).
Lieferantenrechnung
Tipp: Bei ausländischen Lieferanten können mit Steuerregeln - bei der Partei im Register Buchhaltung - Steuern auf Rechnungen automatisch ersetzt werden.
Zoll
- Verschiedene Positionen des Spediteurs beinhalten keine MwSt, z.B.
- E-Dec
- Registratur
- Import Zollabfertigung
- Einfuhrsteuer Abfertigung
- Vorlageprovision
- Von der Zollverwaltung ist hingegen ein Betrag für den Zoll ersichtlich, auf den man die ordentliche MwSt Vorsteuer erfassen kann. Dieser Betrag wird mit dem Aufwand-Artikel "Zoll" erfasst.
100% Mehrwertsteuer
Für die importierten Waren muss man die MwSt abliefern. Sie wird uns von der Speditionsfirma in Rechnung gestellt.
- Erstellen Sie im Bereich "Steuerpositionen" manuell einen neuen Eintrag
- Wählen Sie im Feld "Steuer" die für 100% MwSt vorgesehen Steuersatz, z.B. "V11 - 100% MwSt Material- und DL-Aufwand" aus.
- Behalten Sie den Wert von "0.00" im Feld "Netto" bei.
- Tragen Sie den Wert der gezahlten Einfuhrsteuer im Feld "Betrag" ein
- Speichern Sie die Rechnung.